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Polizeilogo

Ratekau / Sereetz - In der Silvesternacht (01.01.2018) soll eine 57-jährige Frau in Sereetz von einem unbekannten Mann ins Gesicht geschlagen worden sein. Der Tatverdächtige ist flüchtig, die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 01.10 Uhr wurde die Polizeileitstelle über einen angeblichen Raub in Sereetz in Kenntnis gesetzt. Eine Zeugin hatte mitgeteilt, dass sie in der Berliner Straße eine verletzte Frau angetroffen habe und die Polizei benötige. Vor dem dortigen Mehrfamilienhaus trafen die alarmierten Beamten darauf auf eine 57-jährige Frau.

Sie wies großflächige Verletzungen im Gesicht auf. Zur weiteren Behandlung wurde die Ostholsteinerin von Sanitätern des Rettungsdienstes in ein Krankenhaus gebracht. Nach bisherigen Erkenntnissen war die Geschädigte gegen 01.00 Uhr auf dem Weg nach Hause. Beim Aufschließen der Haustür des Mehrfamilienhauses habe plötzlich ein Mann hinter ihr gestanden. Dieser soll sie anschließend mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend entfernte sich der Tatverdächtige in unbekannte Richtung. Die anfänglich eingegangene Meldung, dass es sich um einen möglichen Raub handelt, bestätigte sich im Laufe der Sachverhaltsaufnahme nicht. Hinweise auf eine Raubstraftat liegen der Polizei aktuell nicht vor. Es wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt.

Die Hintergründe und das Motiv der Tat stehen noch nicht fest, die Ermittlungen dauern an. Vor diesem Hintergrund sucht die Polizei Zeugen, die in der Silvesternacht gegen 01.00 Uhr das Tatgeschehen in der Berliner Straße beobachtet haben. Bei dem flüchtigen Tatverdächtigen soll es sich nach aktuellem Sachstand um einen 170cm-180cm großen, schlanken Mann gehandelt haben, der mit einem gelben Pullover bekleidet war. Der aktuellen Beschreibung nach liegen derzeit keine Hinweise auf eine bestimmte Nationalität des Tatverdächtigen vor. Sachdienliche Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0451/ 1310 entgegen.

Im Zusammenhang mit dieser Tat ist es zu einem privaten Aufruf über soziale Medien gekommen, Täterhinweise direkt an die aufrufende Person zu senden. Dies ist natürlich mit dem Prinzip des Rechtstaats nicht vereinbar. Die Polizei weist darauf hin, dass Ermittlungen aufgenommen worden sind und Hinweise auf einen Tatablauf und auf einen Täter nur an die Polizei weiterzugeben sind.

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